Allgemeine Verkaufsbedingungen

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Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge und Werkleistungen der SPC GmbH.
Wir suchen auch in Rechtsfragen kundenorientierte Lösungen. Sie können uns einfach anrufen. Natürlich bleiben Ihnen Ihre Rechte auch ohne Anruf ohne Einschränkung erhalten.


§1 Geltung der Bedingungen

1. Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. Auftragnehmer ist die SPC GmbH, Im Stegbruch 2, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer. Auftraggeber ist der Vertragspartner des Auftragnehmers. Bestellung auf Rechnung Dritter bedeutet, dass der Dritte nicht Vertragspartei wird sondern die Zahlungsschuld aus dem Vertrag übernimmt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Daten in der nach § 15 vorgesehenen Form zu übermitteln.

2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2 Invitatio ad offerendum und Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt zustande durch die per Email versandte Vertragsbestätigung. Verträge auf diesem Portal können nur in deutscher Sprache geschlossen werden. Unsere Werbeangebote sind mangels anderer Vereinbarung oder Verlautbarung freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Mit Ausnahme von den Geschäftsführern sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

2. Erfolgt die Lieferung an Dritte oder gelangt ein Dritter auf andere Weise in Besitz der Sache, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

3. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen abgegeben - haften Besteller und Rechnungsempfänger gesamtschuldnerisch für die aus dem Vertragsverhältnis erwachsenden Ansprüche. Auch eine spätere Rechnungsänderung bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Hierdurch versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

4. Der Auftragnehmer behält sich das geistige und materielle Eigentum, insbesondere Urheberrechte an allen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vervielfältigen.

5. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Unterlagen vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


§ 3 Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung; Nennung als Referenzkunde, Musterexemplare

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten. Der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung im Sinne des § 28 BDSG können Sie jederzeit uns gegenüber schriftlich oder in Textform widersprechen.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir ihn als Referenzkunden zu Werbezwecken im Rahmen unseres Internetauftritts benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft, einer Nennung als Referenzkunden schriftlich zu widersprechen.

Der Auftraggeber willigt mit jederzeitigem Widerrufsrecht für die Zukunft darin ein, dass für den Auftraggeber hergestellte Druck-Massenprodukte - insbesondere Plastikkarten - von dem Auftraggeber Dritten als Musterexemplare für bestimmte optische Funktionalitäten ansichtsweise zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet Dritte zur Geheimhaltung über Design, optische Funktionalität und Name des Auftraggebers. Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben.


§4 Widerrufsrecht

Bei der von uns hergestellten Ware ist das Widerrufsrechts gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, sofern es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind. Dies ist typischerweise bei der von uns hergestellten Ware der Fall.


Sollte im Ausnahmefall dennoch ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bestehen, weil es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag (mithin einen Vertrag über nicht nach Kundenspezifikation hergestellte Ware) handelt, gilt die folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SPC GmbH, z.Hd. der Geschäftsführung
Adresse: Im Stegbruch 2, 66386 St. Ingbert

Telefon: +49 (0) 6894 - 530 90 85
Telefax: +49 (0) 6894 - 530 90 98
Email: info@spc-world.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 

Folgen des Widerrufs
 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns

SPC GmbH, z.Hd. der Geschäftsführung
Adresse: Im Stegbruch 2, 66386 St. Ingbert
Email: info@spc-world.de

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.  Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§5 Preise und Lieferung

1. Alle Preise sind in EURO (€), enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7% oder 19 % und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.

2. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands und nur unter den Bedingungen des § 6. Über unsere Lieferzeit informieren wir Sie im jeweiligen Bestellvorgang. Kann die dort angegebene Lieferzeit nicht eingehalten werden, informieren wir Sie per E-Mail.

3. Zusätzliche Lieferungen sowie Mehr-, Minder- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.


§ 6. Gefahrübergang und Versand

 1. Die Ware ist grundsätzlich beim Auftragnehmer abzuholen. Die Abnahme hat vor Ort zu erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch übergeben wir die Ware an eine Transportperson. In diesem Fall trägt der Auftraggeber sowohl die Versendungsgefahr als auch die Versandkosten. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, St. Ingbert.

2. Wird eine Transportperson durch den Auftraggeber eingeschaltet geht die Gefahr mit dem Beginn des Ladevorgangs  auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.

3. Wird Versendung durch den Auftraggeber gewünscht, erfolgt dieser an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Ware wird grundsätzlich von uns mit UPS (http://www.ups.com) versendet, es sei denn es handelt sich um eine Expresslieferung.

4. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

5. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers werden Zinsen iHv 5 % über dem Basiszinssatz zzgl. der entstehenden Lagerkosten fällig.

6. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.

7. Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Druck- bzw. Fertigungsfreigabe, geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei denn Fehler wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Auftragnehmer verursacht. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

 

§ 7 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, ohne sie zu überprüfen. Die Daten sind in den in der nach § 15 vorgesehenen Dateiformaten anzuliefern.

2. Die dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Daten überprüft der Auftragnehmer nicht.

3. Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Daten, sowie Datenübertragungs- und Datenträgerfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

4. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

 

§ 8 Beschaffenheit

1. Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich. Eigenschaften der Werke werden nicht garantiert.

2. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren unwesentliche Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.

3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur für die gewöhnlich zu erwartenden Schäden. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.


§ 9 Gewährleistungsrechte

1. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir innerhalb angemessener, wenigstens aber üblicher Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt, es sei es handelt sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um einen Kaufvertrag. In diesem Fall steht dem Käufer das Wahlrecht der Nacherfüllungsart zu.

2. SPC haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder bei Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.

5. Die Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist und dies dem Auftragnehmer bekannt war.

7. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zur Höhe des gewöhnlich zu erwartenden Schadens. Weitergehende Ansprüche ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung der Karten ist ausgeschlossen. Weitere Hinweise zur Abnutzung finden Sie in den auf der Homepage bereitgestellten Druckdatenübersicht.

9. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

10. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kaufverträgen ein Jahr ab Gefahrübergang, ggf. an die Transportperson, bei Werkverträgen ein Jahr ab Abnahme.

11. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsausschlüsse die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten.

 

§10 Vertragliches Rücktrittsrecht

1. Sofern die in §9 Abs. 11 genannten Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und ihm seine Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

2. Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.


§11. Zahlung/Fälligkeit/Zahlungsverzug

1. Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Paypal, Überweisung, Sofortüberweisung oder Nachnahme (bis 500,00 € Warenwert). Die Zahlungspflicht ist bei Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers erfüllt. SPC behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen bzw. die Zahlart „Vorauskasse“ einzusetzen. Die Bezahlung durch Sendung von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. Wir schließen eine Haftung bei Verlust aus. Unsere Bankverbindung lautet:
Kontoinhaber: SPC GmbH
IBAN/Swift: DE08 5919 0000 0115 5240 03
BIC: SABADE5S
Bank: Bank1Saar

2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung berechtigt. Auch nur in diesen Fällen kann er ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte – Freistellung

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien der ihm überlassenen Daten anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass er alle Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten hat.

2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei, die durch die Ausführung des Auftrages entstehen. Dies gilt insbesondere für Rechte Dritter, Urheber-, Marken- oder Patentrechte. 

 

§ 13 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer überlassenen Daten und Informationen sind nicht vertraulich. Im Einzelfall kann eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen werden.

 

§14 Schriftformerfordernis

Für alle Verträge, Vertragsänderungen, Nachträge sowie Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen gilt das Schriftformerfordernis iSd BGB. Dies gilt insbesondere für die Annahmeerklärung zum Vertragsschluss, die Vereinbarung einer von der Lieferadresse abweichenden Rechnungsadresse, die Vereinbarung der Verbindlichkeit von Zeichnungen Abbildungen, Maßen Gewichten oder sonstigen Leistungsdaten, der Vereinbarung eines Datenchecks, die Vereinbarung der Übermittlung der Daten auf anderen als den vorstehenden Dateiformaten, verbindliche Liefertermine und –fristen sowie Geheimhaltungsvereinbarungen.

 

§ 15 Druckdatenbestimmung

Mögliche Dateiformate: PDF-, oder JPG-Format.

Daten aus Bildbearbeitungsprogrammen
Daten, die in einem Bildbearbeitungsprogramm wie Photoshop erstellt wurden, benötigen wir als JPG-Datei.

JPG-Dateien

  • nur Standard JPG-Format verwenden, z.B. kein JPG 2000
  • mit maximaler Qualität und Baseline (Standard) speichern

PDF-Dateien
PDF-Daten müssen dem PDF/X-3:2002 Standard entsprechen. Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

  • PDF-Version muss 1.3 sein
  • keine Transparenzen
  • keine gefärbten Musterzellen/Kachelmuster
  • keine Kommentare oder Formularfelder
  • keine Verschlüsselungen (z.B. Kennwortschutz)
  • keine OPI-Kommentare
  • keine Transferkurven
  • Geben Sie ein Output-Intent an.

Zusätzlich zu den Bedingungen des PDF/X-3:2002 Standards gilt:

  • Alle Schriften müssen in Pfade konvertiert werden
  • keine Ebenen
  • keine Beschnittzeichen oder Passkreuze anlegen

Datenformat/Beschnitt/Auflösung

  • Bitte legen Sie Ihre Druckdaten wie im Datenblatt des jeweiligen Produkts beschrieben an.
  • Auflösung: 300dpi 

Datenformat Plastikkarte Standard
Druckdatenformat: 9,0 cm x 5,8 cm (Beschnittzugabe 2mm –Vorlagen entsprechend überfüllen)
Endformat: 8,6 cm x 5,4 cm

Farbe

  • Farbmodus: CMYK
  • maximaler Farbauftrag: 300 %
  • minimaler Farbauftrag:

Bei einer Farbdeckung unter 10 % kann die Farbe des Druckergebnisses sehr schwach erscheinen.

Schriftgrößen
Vermeiden Sie Schriftgrößen unter 6 Punkt.

Schwarz richtig anlegen  - Schwarze und graue Objekte
wie Texte oder Linien müssen immer in reinem Schwarz angelegt werden
Cyan 0%, Magenta 0%, Gelb 0%, Schwarz 100%.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An ihre gelten Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Besondere Bestimmungen für Unternehmer iSd §14 BGB

Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen gelten für Unternehmer iSd §14 BGB folgende Bestimmungen:

1. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichenden AGB des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

2. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten, sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Eingang der Ware eine Mängelanzeige beim Auftragnehmer eingegangen ist (Rügefrist). Bei versteckten Mängeln muss die Mängelanzeige innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse

4. Für die Einhaltung der Rügefrist ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer maßgeblich.

5. Nach der Auftragsannahme veranlasste Änderungen des Auftrages (auch Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten wie z.B. der Rechnungsempfänger) werden pauschal mit einer Gebühr von 5,00 € zzgl. USt in Rechnung gestellt, soweit nicht geringere Kosten nachgewiesen werden.

6. Bei Mängeln an Produkten oder Produktteilen anderer Hersteller/ Lieferanten kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Mängelrechte für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder diese abtreten. Der Auftraggeber kann in diesen Fällen nur dann Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen, wenn die vorstehenden Ansprüche erfolglos gerichtlich verfolgt wurden oder wegen Insolvenz des Herstellers/ Lieferanten aussichtslos sind.

7. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers werden Zinsen iHv 8 % über dem Basiszinssatz zzgl. der entstehenden Lagerkosten fällig.

8. Für alle Klagen zwischen den Vertragsparteien wird Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.